Informationen zu Spenden
Wichtige Information:
Zusätzliche Empfängerprüfung bei Überweisungen ab 05.10.2025
Mit der EU-Verordnung Nr. 2024/886 treten zum 5. Oktober 2025 Änderungen im Überweisungsverkehr in Kraft. Ab dann müssen Banken bei jeder SEPA-Überweisung sowie Echtzeitüberweisung eine automatische Empfängerprüfung durchführen. Diese gesetzliche Maßnahme soll Betrug verhindern und die Zahlungssicherheit erhöhen, indem Fehlbuchungen und Fehler vermieden werden.
Konkret wird die Änderung so umgesetzt, dass bei der Überweisung geprüft wird, ob der angegebene Name des Empfängers mit der offiziellen Bezeichnung der natürlichen oder juristischen Person der IBAN übereinstimmt. Bei der Beauftragung einer Überweisung wird dem Kontoinhaber künftig widergespiegelt, ob die vorgenannten Angaben übereinstimmen oder nicht. Gegebenenfalls müssen die Überweisungen dann vor der Zahlungsfreigabe korrigiert oder erneut überprüft werden.
Die Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 2024/886 betrifft auch die Überweisung von Spendengeldern an die Neuapostolische Kirche Süddeutschland. Konkret hat die Umsetzung der neuen EU-Verordnung zur Folge, dass Überweisungen mit verkürzten Empfängerbezeichnungen wie z.B. „NAK Baden“ oder „Hilfswerk“ ggf. nicht mehr von den Banken ausgeführt werden oder nochmals separat geprüft und/oder bestätigt werden müssen. Die neue Regelung kann auch bereits bestehende Daueraufträge betreffen, dies ist jedoch abhängig von der ausführenden Bank.
Hinweis: Die aktuell bestehenden Obergrenze der Zeichenanzahl im Empfängerfeld wird zum 05.10.2025 aufgehoben.
Daher werden alle Glaubensgeschwister gebeten, Spendenzahlungen per Dauerauftrag sowie Spendenzahlungen per Überweisungen rechtzeitig vor der Ausführung zu prüfen und die folgenden offiziellen Empfängerbezeichnungen zu verwenden.
- Für Spenden an die Neuapostolische Kirche Süddeutschland:
Neuapostolische Kirche Süddeutschland K.d.ö.R.
- Für Spenden an das Hilfswerk human aktiv:
human aktiv – das Hilfswerk der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland e.V.
Spenden
Die Neuapostolische Kirche Süddeutschland wird ausschließlich durch freiwillige Spenden finanziert.
Finanzielle Zuwendungen können der Kirche entweder anonym über die in den Kirchengebäuden befindlichen Opferkästen oder per Überweisung zugebracht werden.
Zuwendungsbestätigung
Bei allen Spenden stellt die Neuapostolische Kirche Süddeutschland Zuwendungsbestätigungen aus. Diese werden zu Beginn des Folgejahres der Spende automatisch postalisch an die Spender versandt.
Um Spenden korrekt zuzuordnen, ist die Angabe der persönlichen Spendennummer notwendig, welche Sie beim Verwaltungs- und Dienstleistungszentrums der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland erfragen können. Bei Erstspenden geben Sie bitte Ihre vollständige Adresse an, Sie erhalten dann im Nachgang Ihre persönliche Spendennummer mitgeteilt.
Ihre Ansprechpartner:
Stefanie Krauß Tel. 0711 / 93300 – 268
E-Mail: s.krauss@nak-sued.de
Nadine Neureuther Tel. 0711 / 93300 – 269
E-Mail: n.neureuther@nak-sued.de
Anfragen zum Thema Spenden können auch an die allgemeine E-Mail-Adresse der Spendenverwaltung des Verwaltungs- und Dienstleistungszentrums der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland (spendenverwaltung@nak-sued.de) gesendet wenden.
Steuerliche Information
Spenden sind steuerlich absetzbar: Spenden bis 300,00 Euro pro Jahr können ohne amtliche Spendenquittung beim Finanzamt eingereicht werden (mit Kontoauszug oder Buchungsbestätigung der Überweisung).
Überweisung per QR-Code via Online-Banking
Empfänger: Neuapostolische Kirche Süddeutschland K.d.ö.R.
IBAN: DE44 6001 0070 0111 1207 03
BIC: PBNKDEFF600
Postbank Stuttgart
QR-Code zum Spendenformular
Empfänger: Neuapostolische Kirche Süddeutschland K.d.ö.R.
IBAN: DE25 3702 0500 0001 7742 00
BIC: BFSWDE33STG
SozialBank