04.03.2021

Gottesdienst zum Gedenken an Verstorbene

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Am Sonntag, 7. März 2021, findet der erste der drei Gottesdienste in diesem Jahr statt, der dem Gedenken an Verstorbene gewidmet ist.

Da aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmen wegen der COVID-19-Pandemie (Abstandsregeln) in den Kirchen weiterhin nur ein stark eingeschränktes Platzangebot zur Verfügung steht, können die Glaubensgeschwister an dem Gottesdienst, der in ihrer Gemeinde am 7. März gefeiert wird, via Telefonübertragung teilhaben.

Zudem wird der Gottesdienst, den Bezirksapostel Michael Ehrich an diesem ersten März-Sonntag in Memmingen durchführt, als zentraler „Videogottesdienst“ über den YouTube-Kanal der Gebietskirche gesendet. Damit können diejenigen, die noch nicht an den sog. Präsenzgottesdiensten teilnehmen, auf dieses Gottesdienstangebot zurückgreifen.

Gottesdienstbeginn ist wie üblich um 9:30 Uhr.

Erlösung für alle 

Gottes Liebe gilt allen Menschen; es liegt in seinem Willen, dass allen Menschen geholfen wird (1. Timotheus 2,4-6). Er lädt Lebende und Verstorbene ein, zu ihm zu kommen, ohne jemanden auszuschließen. Um Erlösung zu erlangen, muss keine Vorausleistung erbracht werden – unabdingbar ist jedoch der Glaube an Jesus Christus. Er ist der von Gott gesandte Erlöser. Durch seinen Opfertod und seine Auferstehung hat er allen Menschen den Weg zur Erlösung eröffnet.

Im Vertrauen in Gottes Liebe, aus Nächstenliebe und in der Glaubensgewissheit, dass auch Seelen in der jenseitigen Welt der durch Jesus Christus eröffnete Weg zur Erlösung offensteht, beten neuapostolische Christen für Verstorbene. In den Gottesdiensten zum Gedenken an die Verstorbenen – jeweils am ersten Sonntag im März, Juli und November – spricht der Gottesdienstleiter ein Fürbittgebet.

Ist an diesen Sonntagen der Stammapostel bzw. Bezirksapostel Gottesdienstleiter, geschieht noch Bedeutsameres: Die Sakramente der Heiligen Wassertaufe, des Heiligen Abendmahls und der Heiligen Versiegelung werden Verstorbenen gespendet. Vollzogen werden die Handlungen stellvertretend an zwei Amtsträgern; die Wirkung der Sakramente kommt hierbei einzig den Verstorbenen zugute.

Foto: ©kroshanosha - stock.adobe.com

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