Den Gottesdienst, zu dem ausschließlich die aktiven Amtsträger eingeladen waren, führte Bezirksapostel Michael Ehrich in der Kirche in Waldshut-Tiengen-Waldshut (Kirchenbezirk Lörrach) durch. Dort mit dabei waren Apostel Martin Schnaufer, Leiter des Apostelbereichs Freiburg/Tübingen, zu dem der Kirchenbezirk Lörrach gehört, und der zuständige Bischof Urs Heiniger.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie und des Infektionsschutzes wurde der Gottesdienst via Satellit in alle rund 380 für den Satellitenempfang ausgerüsteten Kirchen in Süddeutschland übertragen. Diejenigen unter den knapp 5000 Amtsträgern der Gebietskirche Süddeutschland, die noch nicht die „Präsenz-Gottesdienste“ besuchen können, hatten die Möglichkeit, am Gottesdienst durch Übertragung via Internet-Livestream zu Hause teilzunehmen.
Eine Bild-und-Ton-Übertragung via Satellit gab es außerdem in die europäischen Länder, die zum Bezirksapostelbereich gehören: Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Nordmazedonien, Serbien und die Ukraine. Übersetzt wurde der Gottesdienst durch ehrenamtliche Simultandolmetscher in die kroatische Sprache (die auch für Bosnisch- und Serbisch-Sprechende mühelos verständlich ist) sowie für die Amtsträger in der Ukraine in die russische Sprache.
Der Predigt legte der Bezirksapostel aus dem hohepriesterlichen Gebet Jesu die Bitte zugrunde, „dass sie alle eins seien. Wie du, Vater, in mir bist und ich in dir, so sollen auch sie in uns sein“ (Johannes 17,21). Zu einem Predigtbeitrag rief er Apostel Schnaufer.
Dienen im geistlichen Amt
Einige Dienste in der Kirche umfassen geistliche Vollmachten und bedürfen somit eines geistlichen Amtes. Aus dem Apostelamt, das Jesus selbst bevollmächtigt hat, sind im Laufe der Geschichte weitere Ämter hervorgegangen.
Gemäß den jeweils unterschiedlichen geistlichen Vollmachten gibt es drei Ämter: das Apostelamt, das Priesteramt, das Diakonenamt. (Amtsbezeichnungen wie Evangelist, Hirte oder Bezirksältester betreffen Ämter vor einer 2019 in Kraft getretenen Reform, sie umfassen dieselben Vollmachten wie das Priesteramt.) Die Vollmachten gehen von Jesus Christus aus, dem Haupt der Kirche, und werden dem Amtsträger bei der Einsetzung in das geistliche Amt übertragen.
Alle Amtsträger sind Geistliche im Sinne der allgemeinen Gesetze. Sie sind Laien, kommen aus den verschiedensten Berufen und erfüllen den Amtsauftrag im ehrenamtlichen Dienst, aus Liebe zu Gott. „Das ist die Motivation, dass wir unser Amt ausführen“, sagte auch der Bezirksapostel in der Predigt. Und er fügte hinzu: „Die Liebe zueinander, die Liebe zu den Anvertrauten, das ist auch Ausdruck des Wesens Jesu Christi.“
In den hauptamtlichen Dienst der Kirche getreten sind – neben dem Bezirksapostel, dem Repräsentanten der Gebietskirche (Kirchenpräsident) – in Süddeutschland die sechs Apostel und die sechs Bischöfe, die im priesterlichen Amt an ihrer Seite arbeiten; miteinander bilden sie den Landesvorstand.
Fotos: Rainer Rauscher, Matthias Bluthardt