02.03.2020

Hinweise zum Thema "Corona-Virus"

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Aufgrund der aktuellen Situation wurde am Sonntag, 1. März 2020, in allen Gemeinden Süddeutschlands ein Schreiben des Bezirksapostels zum Thema "Corona-Virus" vorgelesen. Der Inhalt des Schreibens wird im Folgenden wiedergegeben:

Über eine Infektion mit dem Corona-Virus (COVID 19) gibt es noch nicht ausreichend Erkenntnisse, um eine endgültige Bewertung abzugeben. Im europäischen Raum ist das Vorgehen der Gesundheitsbehörden darauf ausgerichtet, Personen mit nachgewiesenem Virus zu isolieren und die Kontaktpersonen zu überwachen. Ziel ist es, die Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Sollte dies nicht gelingen, wäre der nächste Schritt eine Warnung an Personen, deren Immunabwehr geschwächt ist und bei denen die Gefahr eines schweren Verlaufs der Erkrankung besteht. Dieser Personenkreis soll dann Menschenansammlungen meiden.

Eine generelle Aufforderung, Kontakte zu vermeiden, z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln, am Arbeitsplatz, in Schule und Kindergarten sowie bei Veranstaltungen ist sinnvoll bei einer Epidemie, bei der in einem begrenzten Gebiet eine große Zahl von Menschen gleichzeitig von der Krankheit befallen wird. 

Von Seiten der Gesundheitsbehörden gibt es in den Medien gute Informationen zum situationsangepassten Verhalten. In Deutschland hat die Internetseite des Robert Koch-Instituts (www.rki.de) aktuelle Informationen und Hinweise.

Zur Vorbeugung von Virusinfektionen sind grundsätzlich persönliche Hygienemaßnahmen wichtig. Diese sind in dem Faltblatt „Wir gegen Viren“ (www.wir-gegen-viren.de) aufgeführt.

Kernaussagen sind

  • täglich mehrmals gründlich die Hände mit Seife waschen und vom Gesicht fernhalten
  • „hygienisch“ husten und niesen, also in Ärmel oder Ellenbeuge und nicht auf Andere zu
  • Kranke sollten zu Hause bleiben bis zur völligen Gesundung
  • Räume regelmäßig lüften

Für den kirchlichen Rahmen gilt zusätzlich

  • Amtsträger und Geschwister mit Zeichen einer Grippe sollen nicht an kirchlichen Veranstaltungen teilnehmen und auch keine Seelsorgebesuche erhalten
  • insbesondere sollen Amtsträger, die krank sind, keine Gottesdienste halten und weder zur Begrüßung noch zum Austeilen des Heiligen Abendmahls eingeteilt werden. Sie führen auch keine Seelsorgebesuche durch. Dies gilt entsprechend für die Durchführung von Unterrichten (hier auch Lehrkräfte) und Singstunden
  • bitte nie in Richtung Patenen husten oder niesen
  • nach Gottesdienst, Unterricht oder Singstunde Hände gründlich mit Seife waschen
  • Amtsträger, die Abendmahlsdienst haben, sollen vor Beginn des Gottesdienstes die Hände reinigen

Bei einer Grippeepidemie sollen

  • Amtsträger, die Abendmahlsdienst haben, vor Beginn des Gottesdienstes und
  • Lehrkräfte vor Unterrichtsbeginn
    • die Hände gründlich mit Seife waschen
    • Einmaltaschentücher vorbildhaft gebrauchen und dies im Wortsinn nur 1 Mal
  • Begrüßung oder Verabschiedung mit Umarmung sowie Handschlag unterlassen – führende Amtsträger sollen bitte ein Beispiel setzen
  • Personen mit geschwächter Immunabwehr sollen ohne schlechtes Gewissen auf einen Gottesdienstbesuch verzichten

Wo es nicht möglich ist, die Hände gründlich zu waschen, eignen sich gegen Viren aktive Hand-Desinfektionsmittel. Bei einer Grippewelle sollen im Amtszimmer und nach örtlicher Entscheidung im Eingangsbereich oder den Toiletten Hand-Desinfektionsmittel bereitgestellt werden. Die das Heilige Abendmahl austeilenden Amtsträger sind bei einer Grippewelle aufgefordert, die Hände vor Beginn des Gottesdienstes zu desinfizieren.

Hand-Desinfektionsmittel als Lösung oder Schaum können rezeptfrei in Apotheken, Drogeriemärkten oder Onlineshops erworben werden.

Umfassende Vorsichtsmaßnahmen – wie Absage von Gottesdienst, Unterricht und Singstunde oder Verzicht auf Heiliges Abendmahl – sind nur dann zu erwägen, wenn die nationalen Gesundheitsbehörden bei einer Epidemie auffordern, auf öffentliche Verkehrsmittel, Schulbesuch oder Veranstaltungen zu verzichten.

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