22.09.2016

Erweitertes Führungszeugnis – schrittweise Einführung in Süddeutschland

Alle Meldungen anzeigen

In der Gebietskirche Süddeutschland wird nun planmäßig damit begonnen, das erweiterte Führungszeugnis einzuführen.

Das erweiterte Führungszeugnis ist ein wichtiges Element der Konzeption „Achtsamkeit“, es wird schrittweise eingeführt. Dies kündigte Bezirksapostel Michael Ehrich, der die Gebietskirche Süddeutschland leitet, in einem Schreiben an, das er am 22. September 2016 an die leitenden Amtsträger in der Gebietskirche richtete.

Das erweiterte Führungszeugnis betrifft im ersten Schritt gerade auch diese Amtsträger: auf regionaler Ebene die Apostel und Bischöfe; auf Kirchenbezirksebene die Bezirksältesten – die im Regelfall den Auftrag haben, einen Kirchenbezirk zu leiten – und ihre Stellvertreter, die Bezirksevangelisten. Auf Gemeindeebene sind es alle Gemeindevorsteher sowie die Geistlichen ohne Vorsteher-Auftrag, die in das Gemeindeevangelisten-Amt ordiniert sind. Sie alle werden demnächst die Aufforderung zur Abgabe eines erweiterten Führungszeugnisses erhalten.

In einem weiteren Schritt – so der Bezirksapostel im selben Schreiben – ist vorgesehen, dass alle, die in das Diakonen-Amt ordiniert werden, sowie Kirchenmitglieder, die neu als Lehrkraft in einem der von der Kirche angebotenen Unterrichte oder als Jugendbetreuer/-innen beauftragt werden, ein erweitertes Führungszeugnis abgeben sollen.

Ziel ist es, dass spätestens bis zum Jahr 2021 alle aktiven Amtsträger und alle Kirchenmitglieder der Gebietskirche Süddeutschland, die in ihrer kirchlichen Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, ein erweitertes Führungszeugnis abgeben.

Dieses Anliegen ist nicht ungewöhnlich: Zahlreiche andere Einrichtungen, bei denen Tätigkeiten in engem Kontakt mit Minderjährigen ausgeübt werden, verlangen in solchen Fällen ebenfalls ein erweitertes Führungszeugnis.

Abgabe beim Datenschutzbeauftragten

Damit der Datenschutz garantiert ist, wird das erweiterte Führungszeugnis nicht bei der Kirche, sondern bei dem externen Rechtsanwalt abgegeben, der Datenschutzbeauftragter der Gebietskirche ist. Nur wenn das erweiterte Führungszeugnis einen Eintrag hinsichtlich sexueller Übergriffe enthält, wird darüber – ausschließlich – der Bezirksapostel informiert. Dieser äußerte sich zur Konsequenz eines solchen Eintrags: „Die kirchliche Tätigkeit mit Kindern und / oder Jugendlichen kann dann keinesfalls fortgeführt werden.“

Der Bezirksapostel wies in seinem Schreiben auch darauf hin, dass damit „ein deutliches Zeichen“ gesetzt werde, „dass wir keinerlei Grenzüberschreitungen dulden“.

Kontakt

Bitte füllen Sie das Feld aus
Bitte füllen Sie das Feld aus
Bitte füllen Sie das Feld aus

* Pflichtfeld

Nachricht senden

Vielen Dank für Ihre Nachricht!

Wir werden Ihre Anfrage in Kürze bearbeiten und uns bei Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten melden.

Ihr Kommunikationsteam der
Neuapostolischen Kirche Süddeutschland K.d.ö.R.