16.07.2025

Stellungnahme zum Schutz des menschlichen Lebens

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Die Neuapostolische Kirche Süddeutschland K.d.ö.R. bekennt sich mit Nachdruck zur Unantastbarkeit der Menschenwürde und zum unveräußerlichen Recht auf Leben – ein Grundrecht, das allen Menschen unabhängig von Lebensalter, Entwicklungsstand oder Lebenssituation zukommt. Dies schließt den ungeborenen Menschen, den Embryo ebenso wie den Fötus, ausdrücklich mit ein.

Aus christlicher Sicht beginnt das menschliche Leben mit der Zeugung. Von diesem Moment an ist es als von Gott geschenktes Leben schützenswert und verdient Achtung und Fürsorge. Die Würde des Menschen ist nicht an Bewusstsein, Selbstständigkeit oder soziale Akzeptanz gebunden, sondern wurzelt in seiner gottgewollten Existenz.

Wir sehen es als eine zentrale Aufgabe des Staates, diesen Schutz konsequent zu garantieren. Jeder Versuch, das Lebensrecht ungeborener Kinder zu relativieren oder von willkürlichen Kriterien abhängig zu machen, stellt aus unserer Sicht eine gefährliche Aushöhlung der verfassungsrechtlich verankerten Menschenwürde dar.

Es darf in Deutschland keine Menschen zweiter Klasse geben – weder vor noch nach der Geburt. In einer Gesellschaft, die sich auf das Grundgesetz gründet, muss der Schutz des Lebens kompromisslos gelten. Art. 1 GG verpflichtet nicht zur Bewertung, sondern zur Achtung und Verteidigung der Würde jedes Menschen.

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